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Förderungen und Zuschüsse

So finanzierst Du Deine PV-Anlage

Sonnenkraft wird gefördert!

Das Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich voranzutreiben. So gibt es neben den Umweltaspekten und dem persönlichen Schritt in die Unabhängigkeit weitere finanzielle Anreize in Form von bundesweiten und regionalen Maßnahmen. 

 

Neben der aktuellen Mehrwertsteuerbefreiung (auch für Mietanlagen) zählen weitere vorteilhafte Förderprogramme dazu sowie attraktive Rahmenbedingungen in der Neufassung des EEG. Dazu gehören (höhere) Einspeisevergütungssätze, Steuervorteile und (regionale) Zuschüsse. 

Erneuerbare Energien Gesetz

Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das überarbeitete EEG verbessert die Konditionen für Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen möchten. Die Änderungen konzentrieren sich vor allem auf Anlagen mit einer Leistung von drei bis 20 Kilowatt (kWp), die typischerweise in Einfamilienhäusern zum Einsatz kommen. Es gibt höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seit Mitte 2022 in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden.

Anlagen zur Eigenversorgung erhalten folgende Vergütung:

  • Bis zu 10 Kilowatt Leistung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
  • 10 bis 40 Kilowatt Leistung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde
  • 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 5,8 Cent pro Kilowattstunde

Anlagen zur Volleinspeisung erhalten folgende Vergütung:

  • Bis zu 10 Kilowatt Leistung: 13,0 Cent pro Kilowattstunde
  • 10 bis 40 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde
  • 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde

Um von der dauerhaft höheren Vergütung zu profitieren, musst du die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber melden. Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt und ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Der gesamte erzeugte Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden und muss nicht mehr, wie bis Ende 2022, auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden

Fördermöglichkeiten

Zu den gängigsten Förderprogrammen zählen Gebäude- und Heizförderungen der BAFA und die KfW Förderprogramme (261 und 270). Der jährlich aktualisierte > BAFA-Förderkompass veranschaulicht zudem alle Förderungen sowie die dafür notwendigen Voraussetzungen detailliert dargestellt.

Förderung 2023: Alle Programme auf einen Blick

Über die > „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gibt es die Möglichkeit, große Teile der förderfähigen Kosten erstattet zu bekommen.

Attraktive Zulagen

Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, bieten viele Bundesländer und Städte ihren Einwohnern lukrative Zuschüsse für PV-Installationen an. Die genaue Höhe der Zuschüsse variiert je nach Region und ist in erster Linie von der Leistung der PV-Anlage abhängig. In einigen Bundesländern können die Zuschüsse pro kWp Leistung sogar einige Hundert Euro betragen. Darüber hinaus gibt es neben der allgemeinen Förderung von PV-Anlagen auch Zuschüsse von bestimmten Ländern und Kommunen für Stromspeicher und verwandte Komponenten, die den Autarkiegrad der Häuser steigern.

Steuerliche Vergünstigungen für private Solaranlagen:

Mit dem Jahressteuergesetz werden seit dem 1. Januar 2023 Steuervergünstigungen für private Solaranlagen (bis max. 30 kWp) eingeführt. Diese umfassen eine Mehrwertsteuerbefreiung, eine Einkommensteuerbefreiung und die Befreiung von der Gewerbesteuer.


Mehrwertsteuerbefreiung: Ab dem 1. Januar 2023 gilt für neue Kunden eine Mehrwertsteuerbefreiung von 0% auf den Kauf oder die Miete ihrer Solaranlage. Dies bedeutet, dass alle Mietzahlungen für neue Arthomes Solaranlagen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Wallbox unterliegt weiterhin der Mehrwertsteuerpflicht.


Umsatzsteuer auf Servicepauschale: Für neu abgeschlossene Verträge ab März 2023 wird auf die in der Miete enthaltene Servicepauschale Umsatzsteuer erhoben. Die anfallende Mehrwertsteuer wird in den Verträgen entsprechend ausgewiesen. Bestehende Verträge ohne Mehrwertsteuer bleiben unverändert.


Einkommensteuerbefreiung: Alle Solaranlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung gilt sowohl für bereits bestehende Solaranlagen als auch rückwirkend ab 2022.


Gewerbesteuerbefreiung: Eine Anmeldung als Gewerbe ist auch zukünftig nicht erforderlich, wenn Sie eine Solaranlage auf Ihrem eigenen Dach betreiben. Es fällt keine Gewerbesteuer an.

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